14. May 2002 Beschluss: »18 liberale Thesen zur mutigen Gestaltung der Globalisierung«18 liberale Thesen zur mutigen Gestaltung der
Globalisierung
Die FDP ist überzeugt: Die Globalisierung schafft mehr Chancen als Risiken.
Sie kann ein wichtiger Schritt werden in Richtung einer Welt, in der möglichst viele Menschen eine faire Chance bekommen, ihre Persönlichkeit in individueller Freiheit und sozialer Verantwortung zu entfalten und Armut abzubauen.
Die Globalisierung darf kein Selbstzweck werden. Sie soll nur Medium zur Entfaltung selbstverantwortlicher Freiheit sein. Dafür braucht eine liberale Weltbürgergesell-schaft auch einen globalen liberalen Rechtsordnungsrahmen.
Die Globalisierung eröffnet ein großartiges Spektrum an wirtschaftlichen und sozialen Chancen für die Menschheit: Mehr Wohlstand und Wachstum durch Produktivitäts-steigerungen, neue Möglichkeiten der weltweiten Arbeitsteilung, Überwindung geo-graphischer Standortnachteile durch neue Technologien.
Den Chancen stehen aber auch Risiken gegenüber: Ausuferung lokaler Störfelder zu globalen Krisen, private Monopolmacht von weltweit agierenden Großkonzernen, Untergraben der Steuerbasis als Folge der weltweiten Mobilität des Kapitals.
Der liberale Entwurf für eine Globalisierung mit einem menschlichen, sozialen und wirtschaftsverträglichen Antlitz umfasst 18 folgende Thesen:
1. Die Globalisierung der Märkte und die Globalisierung der Menschenrechte sind zwei Seiten derselben Medaille. Liberale Menschenrechtspolitik tritt für die Stärke des Rechts und nicht für das Recht der Stärkeren ein. Menschenrechte und Völkerrechte können sich nicht selbst schützen. Sie müssen von der Ge-meinschaft freier Rechtsstaaten geschützt werden.
2. Die Sicherung von Menschenrechten und stabile politische und soziale Rah-menbedingungen sind erhebliche Standortvorteile und eine Bestimmungsgröße für das Investitionsklima. Aktiver Menschenrechtsschutz liegt daher auch im wirtschaftlichen Interesse der Staaten. Gute Regierungsführung, transparente Verwaltung, saubere Justiz und sozialer Frieden sind stabilisierende Faktoren, die im Interesse jedes Unternehmens liegen.
3. Bei aller kulturellen Vielfalt muß es eine weltweite Ethik der Humanität und Freiheit geben, die alle Kulturkreise verbindet. Die universale Geltung von Men-schenrechten darf nicht mit dem Hinweis auf kulturelle Traditionen einge-schränkt werden. Das Verbot von Folter, politischer, rassischer und religiöser Verfolgung und des Verschwindenlassens von Menschen ist nicht verhandel-bar. Gefragt ist ein wirksames Instrumentarium der „Weltzivilgesellschaft“, ein System weltweit verbindlicher und sanktionsbewehrter Normen. Hierzu ge-hören u.a. die Menschenrechtspakete, die Kinderrechtskonvention und die Anti-Folter-Konvention der Organisation der Vereinten Nationen (UNO).
4. Die Schaffung des Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes für Kriegs-verbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer weltweit verbindlichen Gerichtsbarkeit und damit zur Durchsetzung von Völkerrechtsnormen, der weitere folgen müssen. Politik und Wirtschaft müssen gemeinsam Wege zur Verstärkung der Ansätze zur Durchsetzung von Menschenrechten suchen. Dem vielversprechenden Mo-dell einer OECD-Konvention gegen Korruption sollten dringend weitere folgen.
5. Der gemeinsame Kampf gegen globale Probleme wie Terrorismus, Massen-vernichtungswaffen, Umweltzerstörung, organisierte Kriminalität, Bürgerkriege, Unterentwicklung, Menschenrechtsverletzungen und Migration liegt im wohlver-standenen Interesse der gesamten Staatengemeinschaft.
6. Im Sinne des Primates der Politik macht die Globalisierung eine Stärkung der übernationalen politischen Instanzen (z.B. UNO, Europäische Union) erfor-derlich. Der Nationalstaat wird dadurch aber weder irrelevant noch seiner Sou-veränität beraubt. Die Setzung politischer und ökonomischer Rahmenbedin-gungen durch nationale Gesetze und multilaterale Abkommen kann von den Akteuren der Globalisierung nicht übernommen werden.
7. Globalisierung fördert die Demokratie in den Nationalstaaten. Wirtschaftli-che und politische Modernisierung bedingen einander. Kein noch so isolationis-tisches Regime kann sich dem Prozess der gesellschaftlichen Modernisierung und dem Reformdruck auf Dauer entziehen. Deutlich wird der Unterschied zwi-schen Globalisierungsbefürwortern und -verweigerern am Beispiel von Nord- und Südkorea.
8. Der freie Handel mit Gütern und Dienstleistungen ist ein Kernziel liberaler Wirtschaftspolitik. Nur eine globale Handelsordnung kann dafür sorgen, dass sich die Politik Schritt für Schritt in Richtung einer Liberalisierung der Märkte bewegt. Hier kommt einer Stärkung der Welthandelsorganisation (WTO) eine wichtige Rolle zu. Sie muss eine mutige Liberalisierung der Agrar- und Textil-märkte im Interesse der ärmsten Entwicklungsländer voran bringen.
9. Weitere Fortschritte im Hinblick auf das langfristige Ziel einer globalen Wett-bewerbsordnung unter dem Dach der WTO und eine Stärkung multilateraler Streitschlichtungsmechanismen anstelle bilateraler Aushandlungen, die häufig zum Recht des Stärkeren werden, gehören dazu. Eine Einschränkung des Missbrauchs von Anti-Dumping-Maßnahmen und mehr Rechtssicherheit für in-ternationale Investitionen müssen erreicht werden.
10. Dagegen lehnt die FDP die Koppelung von Sozialstandards an handelspoliti-sche Vereinbarungen unter dem Dach der WTO grundsätzlich ab. Die Einbin-dung armer Länder in die internationale Arbeitsteilung über eine weitere Markt-öffnung hilft am nachhaltigsten, diese Länder schnell an höhere Lebensstan-dards heranzuführen. Die Regierungen der Industrieländer können das Ziel, die so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) möglichst schnell und breit durchzusetzen, durch mutige Liberalisierungsschritte wesentlich effektiver erreichen als durch das Androhen von Sanktionen.
11. Konsumenten können ihrerseits durch ihr bewusstes Kaufverhalten Einfluß ausüben. Ein Kennzeichnen von Produkten, durch das sich Produzenten die Einhaltung bestimmter Produktionsstandards durch vertrauenswürdige interna-tionale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen über Positivdekla-ration bestätigen lassen, bietet Gelegenheit dazu.
12. Der Schutz des geistigen Eigentums in Form von Patenten und Urheberrech-ten muss auf internationaler Ebene vorangetrieben werden. Für das TRIPS-Abkommen der WTO (TRIPS für „trade-related intellectual property rights“) muss genau festgelegt werden, anhand welcher Kriterien die missbräuchliche Verwendung von geschützten Rechten zu prüfen ist.
13. Eine liberale Finanzmarktpolitik begrüßt alle Reformschritte, die zu mehr Transparenz der Kapitalmärkte und damit zu einer besseren Bewertung der Ri-siken durch die Marktakteure beitragen. In dieser Hinsicht sind zunächst die na-tionalen Regierungen und der Internationale Währungsfonds (IWF) gefordert. Seine Rolle als Krisenmanager ist zu stärken. Dies setzt voraus, daß sich der IWF ausschließlich auf seine Aufgabe als universale Institution der Zahlungsbi-lanz-, Währungs- und Geldpolitik konzentriert. Derzeit vorhandene Kompetenz-überschneidungen von IMF und Weltbank müssen beseitigt werden.
14. Mit einem liberalen Verständnis von weltoffener Wettbewerbspolitik und einer fundierten Weltordnungspolitik ist eine zusätzliche Steuer, wie zum Beispiel die Tobin-Steuer auf Devisentransaktionen, nicht zu vereinbaren. Ein solcher Ver-stoß gegen marktwirtschaftliche Ordnungspolitik hätte, als „Sand im Getriebe der Märkte“, verheerende Folgen gerade für die armen Länder .
15. Direktinvestitionen kommen in unternehmerischer Absicht zustande und sind häufig mit einem Wissens- und Technologietransfer verbunden. Insofern geben sie gerade auch Entwicklungsländern die Chance, an der internationalen Ent-wicklung teilzuhaben. Der freie Fluss des Kapitals darf daher nicht einge-schränkt werden.
16. Ein Teil der Direktinvestitionen vollzieht sich in Form von Internationalen Fusi-onen. Sie sind im Zuge der Globalisierung grundsätzlich ein normaler Vorgang. Je nach den jeweiligen Herausforderungen des Marktes dienen sie z.B. der Schaffung von Synergieeffekten, der Stärkung der technologischen Kompetenz oder dem notwendigen Ausbau der internationalen Marktposition. Durch Fusio-nen kann aber auch übermäßige private Marktmacht entstehen. Um Missbrauch zu verhindern, müssen entsprechende wettbewerbspolitische Bedenken im Einzelfall geprüft werden.
17. Die positiven, wohlfahrtssteigernden Chancen, die sich aus einer Intensivie-rung der internationalen Arbeitsteilung im globalen Maßstab ergeben, müs-sen genutzt werden. Abschottung unter dem Vorwand des „Sozialdumpings“ ist keine Lösung. Arbeitsmärkte müssen insbesondere in industrialisierten Ländern so offen gestaltet werden, dass Unternehmen und Arbeitnehmer schnell und flexibel auf neue Entwicklungen reagieren können. Der Staat ist aufgerufen, entsprechende Rahmenbedingungen für Bildung und Ausbildung zu schaffen.
18. Ökonomisch effizienter Umweltschutz verlangt Wege zu finden, um globale Schadstoffemissionen vor allem dort zu vermindern, wo die Kosten pro reduzierter Schadstoffeinheit am geringsten sind. Deshalb sind die flexiblen Kyoto-Instrumente der richtige Ansatz. Dagegen fällt die Festlegung der Rahmenbedingungen von Herstellungs- und Weiterverarbeitungsverfahren bei einer Produktion in die Souveränität des Herstellers und seines Sitzlandes, nicht in diejenige des Importlandes, soweit es um lokale Umwelteinwirkungen geht. Download  |