Anträge/Beschlüsse

8. May 2002
Antrag Nr. 12: Selbständigkeit muss wieder Spaß machen

Antrag der Kreisverbände Darmstadt-Dieburg, Offenbach-Land, Bergstraße, Odenwald:


Der Bundesparteitag möge beschließen:


Die Stimmung im Mittelstand ist nach dreieinhalb Jahren rot-grüner Politik auf dem Tiefpunkt angelangt.

Schuld daran ist nicht allein die wirtschaftliche Rezession, die auch den kleinen und mittleren Unternehmen erheblich zusetzt.

Schuld daran ist vor allem eine Gesetzgebung, die den Unternehmen immer neue Belastungen auferlegt, wo eigentlich der Abbau überflüssiger Bürokratie längst angezeigt ist.

Schuld daran ist der ungebremste Anstieg der Lohnnebenkosten. Der Beitragsdruck in allen Zweigen der Sozialversicherung hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das gilt für Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gleichermaßen.

Schuld daran ist aber auch ein Steuersystem, das Leistung nicht belohnt. Und eine rot-grüne Steuerreform bei der der Mittelstand die Entlastungen der Großunternehmen finanziert.

Eine Pleitewelle mit 33.000 Zusammenbrüchen in 2001 und absehbar 40.000 Insolvenzen in diesem Jahr ist nur sichtbares Zeichen einer schleichenden Entwicklung, die für den Standort Deutschland und unsere Volkswirtschaft verheerende Folgen haben kann: Der Mittelstand, die tragende Säule unserer Wirtschaft, bricht ein. Die Nettoexistenzgründungsrate geht – „Erfolg“ rot-grünen Kampfes gegen die sogenannte „Scheinselbständigkeit“ - zurück. Und viele Vollblut-Unternehmer ziehen sich zurück, „weil es in diesem Land keinen Spaß mehr macht selbständig zu sein“.

Die Arbeitslosigkeit in unserem Lande kann aber nur dann erfolgreich reduziert werden, wenn zum einen der Druck auf arbeitslose Menschen, eine Beschäftigung aufzunehmen, erhöht wird und andererseits von Unternehmern genügend neue Arbeitsplätze bereitgestellt werden.

Neue Arbeitsplätze kann man nicht per Gesetz verordnen. Sie entstehen aber, wenn das unternehmerische Umfeld stimmt, wenn es Freiräume für eine erfolgreiche unternehmerische Betätigung gibt und wenn sich das Eingehen eines unternehmerischen Risikos nach Steuern lohnt.
Die rot-grüne Wirtschaftspolitik krankt am falschen Paradigma: Wer bei der Formulierung seiner Gesetze den Großbetrieb mit dem Gewerkschaftsbüro neben der Betriebskantine vor Augen hat, muss zwangsläufig gegen die Interessen der kleinen und kleinsten Unternehmen handeln. Was sich die Großen leisten können übersteigt regelmäßig die Leistungsfähigkeit des Mittelstandes!

75% der 3,3 Millionen Unternehmen in Deutschland beschäftigen bis 5 Arbeitnehmer, 95 % bis 20 Arbeitnehmer. Diese Unternehmen reduzieren – anders als Großunternehmen - auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht einfach ihre Belegschaften, sondern halten ihre Mitarbeiter. Wenn jedes mittelständische Unternehmen in Deutschland auch nur einen zusätzlichen Mitarbeiter einstellen würde, wäre das Problem der Arbeitslosigkeit weitgehend gelöst. Deswegen muss der Mittelstand in das Zentrum einer Politik zur Rückführung der Arbeitslosigkeit gerückt werden.

Die FDP will den Mittelstand aus dem Würgegriff rot-grüner Politik befreien und fordert:

1.eine Steuerreform die eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts beinhaltet. Alle Einkünfte sind gleich zu besteuern, unabhängig davon, ob sie von einem Erwerbstätigen, einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft erzielt werden. Auch die Art der Einkünfte darf für die Höhe der Besteuerung keine Rolle spielen. Nur so werden Gestaltungen zur Steuervermeidung überflüssig. Als einzige Ausnahme wird für Kapitaleinkünfte eine Zinsabgeltungssteuer eingeführt.

Die Besteuerung der Einkommen erfolgt nach einem einheitlichen Stufentarif mit Sätzen von 15 %, 25 % und 35 % besteuert. Die Bemessungsgrenzen werden wie folgt festgelegt:

Einkommensteile von 0 bis 7.500 € 0% Steuern
Einkommensteile von 7.501 bis 15.000 € 15% Steuern
Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 € 25% Steuern
Einkommensteile ab 40.001 € 35% Steuern

Die Gewerbesteuer wird abgeschafft. Dies muss einher gehen mit einer Neuordnung der Gemeindefinanzierung. Die Wahrung der finanziellen Belange der Kommunen soll durch ein eigenes Hebesatzrecht an der Einkommens- und Körperschaftssteuer gewährleistet werden.

Zur Stärkung des „Standortes Deutschland“ wird die Ökosteuer ersatzlos abgeschafft.

Erben, die ein Unternehmen mindestens 10 Jahre nach dem Erbfall fortführen, wird die Erbschaftssteuer erlassen.

2.mehr Freiraum für betriebsnahe Gestaltungen durch eine Neuordnung des Tarifvertragsrechts:

-§ 1 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz wird um die Zielvorgabe ergänzt, dass der Tarifvertrag die Beschäftigungserhaltung und – förderung zu beachten hat;
-§ 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz wird in der Weise geändert, dass alle Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und Belegschaftsvertretung möglich sind, die freiwillig geschlossen werden und denen 75% der abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens zugestimmt haben;
-in § 3 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz wird die Bindungswirkung eines Entgelttarifvertrages auf maximal ein halbes Jahr, die eines Manteltarifvertrages auf ein Jahr nach Austritt eines Unternehmers aus dem Arbeitgeberverband befristet;
-§ 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz wird in der Weise ergänzt, dass sich ein Lohnverzicht der Arbeitnehmer oder längere Arbeitszeit dann als günstiger darstellen, wenn dies den Erhalt des Arbeitsplatzes sichert und 75% der abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben;
-die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wird abgeschafft, die kürzlich eingeführte Möglichkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung durch bloße Rechtsverordnung des Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ersatzlos gestrichen;
-Tendenzen im Arbeitsrecht, Verbandklagen zuzulassen, wird gesetzgeberisch entgegenwirkt.

3. eine Neugestaltung des Niedriglohnbereiches:

-Das Gerechtigkeitsprinzip, d.h. keine Leistung ohne grundsätzliche Bereitschaft zur Gegenleistung, wird von Seiten der FDP als grundlegendes Prinzip für den Niedriglohnsektor angesehen. Transparenz und Effektivität der Instrumente sind weitere Prinzipien, die bei der Neugestaltung des Niedriglohnbereichs zu beachten sind.
-Die Schwelle, von der an die volle Steuer- und Abgabenpflicht greift, ist von 325 Euro auf 630 Euro zu erhöhen. Des weiteren ist die hierfür maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit zu verlängern. In diesem Zusammenhang ist zur Pauschalversteuerung in Höhe des Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer zurückzukehren und die Sozialversicherungspflicht abzuschaffen.
-Zur Stärkung der Anreize zur Rückkehr ins Erwerbsleben setzt die FDP auf die Herabsetzung des Anrechnungsfaktors bei Sozialversicherungsbezug von 100% auf 50% des Hinzuverdienstes.
-Der Ineffektivität der Sanktionsmechanismen, welche bei Nichtannahme von zumutbarer Arbeit ihre Wirkung erlangen, soll durch die Umkehrung der Beweislast Einhalt geboten werden.
-Das so genannte Mainzer Modell sollte nicht auf die Bundesebene ausgedehnt werden. Die erhöhten Kosten dieses Modells stehen in keinem adäquaten Zusammenhang mit der aus dem Modell resultierenden Erfolgsquote. Mitnahme- und Drehtüreffekte in Bezug auf andere Förderinstrumente können ebenso nicht ausgeschlossen werden.
-Die Arbeitslosenhilfe ist vollständig mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten, eingleisigen Verfahren und schlanker Verwaltung zusammenzufassen. Eine logische Folge dessen ist die organisatorische Zusammenlegung der Sozial- und Arbeitsämter.
-Alle diese Reformvorschläge sind in eine grundlegende Arbeitsmarktreform einzubetten. Dabei ist weiterhin an den Wettbewerb zwischen privater und staatlicher Arbeitsvermittlung, die Kürzung der Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes von zurzeit 32 Monaten auf 12 Monate und die Wiedereinführung der Quartalsmeldepflicht der Arbeitslosen zu denken.

4. das Arbeitsrecht wie folgt neu zu ordnen:

-Die mittelstandsfeindliche Reform des Betriebsverfassungsgesetzes wird an die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen angepasst. Insbesondere soll die Bildung eines Betriebsrates nicht länger gegen den Willen einer Mehrheit der Belegschaft möglich sein.
-Die Schwellenwerte für die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes werden von 5 auf 20 Arbeitnehmer angehoben. Gerade Kleinstunternehmen werden durch das komplizierte Kündigungsschutzrecht von Einstellungen abgeschreckt.
-Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss liberalisiert und entbürokratisiert werden. So sollte unter anderem die zulässige Höchstdauer der Überlassung von 24 auf 36 Monate angehoben, das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe aufgehoben oder die Sperrfrist für die Wiedereinstellung eines gekündigten Leiharbeitnehmers abgeschafft werden. Damit kann insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein flexiblerer Arbeitskräfteeinsatz erreicht werden.
-Generell ist den Betrieben mehr Spielraum bei den arbeitsrechtlichen Vorschriften einzuräumen. So ist vorstellbar, gesetzliche Vorschriften mit Öffnungsklauseln zu versehen. So können auf einzelvertraglicher Basis neue Wege gegangen und die Anpassung an sich verändernde Bedingungen erleichtert werden. Im Bereich des Kündigungsschutzes kommt hier beispielsweise das sogenannte Abfindungsmodell in Betracht. Danach könnte bereits bei Vertragschluss in beiderseitigen Einvernehmen eine Abfindungsregelung für den Fall einer späteren Auflösung des Arbeitsverhältnisses in den Arbeitsvertrag aufgenommen und damit langwierige und kostenintensive Arbeitsrechtsprozesse vermieden werden.
-Die Gesetze zur Regelung der sogenannten Scheinselbständigkeit sind zurückzunehmen, so dass der Rechtszustand vor 1999 wieder eintritt.
-Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit wird abgeschafft.

5.eine Senkung der Beiträge in der Sozialversicherung durch Reformen der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung:

-Die Riestersche Rentenreform baut auf den falschen Prämissen, z.B. im Hinblick auf die Arbeitsmarktzahlen, auf. Der Anstieg des Beitragssatzes bis 2030 kann damit nicht unter dem anvisierten Beitragsniveau von 20 % bleiben wird. In der Folge würde es zur erneuten Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge kommen. Deshalb fordert die FDP den umlagefinanzierten Anteil an der Rentenversicherung bis 2010 auf 60 bis 62 Prozent zu reduzieren und im Gegenzug den Kapitaldeckungsanteil zu erhöhen.
-Das Gesundheitssystem ist ebenso dringend zu reformieren. Immer teurere Medikamente und Untersuchungsmethoden führen dazu, dass den Versicherten teilweise schon heute von Seiten der gesetzlichen Krankenkasse nur noch eine Mindestversorgung mit medizinischen Leistungen gewährt werden kann. Deshalb fordert die FDP die Hemmnisse für mehr private Vorsorge abzubauen und den Wettbewerb unter den Krankenversicherungen zu stärken.
-In der Arbeitslosenversicherung muss wieder ein strenges Versicherungsprinzip gelten. Die Arbeitslosenversicherung ist deshalb von versicherungsfremden Leistungen zu befreien. So ist die Finanzierung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aus der Arbeitslosenversicherung auszugliedern und den Fachressorts zu unterstellen. Damit fallen die in ihrer Effizienz umstrittenen Maßnahmen nicht mehr den Beitragszahlern zu Last und werden der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterstellt.

6.eine deutliche Entlastung der Unternehmen in Deutschland von Hand- und Spanndiensten. Der Mittelstand darf nicht länger durch den Staat mit jährlich € 25 Mrd. Bürokratiekosten belastet werden:

-Wer die Musik bestellt, soll sie auch bezahlen. Es kann nicht sein, dass Unternehmer ihre Arbeitskraft unentgeltlich dem Staat zur Verfügung stellen müssen. Wenn der Staat der Auffassung ist, dass bestimmte statistische Daten notwendig und diese von den Unternehmen zu erheben sind, dann müssen die hierdurch entstehenden Kosten kompensiert werden.
-Behördliche Genehmigungsverfahren sind dahingehend zu überprüfen, ob sie nicht durch ein Anzeigeverfahren ersetzt werden können. Wird dann nicht seitens der Behörde innerhalb einer bestimmten Frist nach Anzeige eines Vorhabens widersprochen, so gilt die beantragte Maßnahme als genehmigt. Dieses Verfahren ist insbesondere im Baurecht anzuwenden.
-Es muss eine zentrale Anlaufstelle der beteiligten Behörden geben, so dass Unternehmen nur mit einem Ansprechpartner, der die amtsinterne Koordination mit den beteiligten Ämtern übernimmt, zu tun haben.
-Gesetze und Verordnungen sind generell mit einem Verfallsdatum zu versehen. Sollen sie weitergelten so müssen sie erneut beschlossen werden. Damit wird verhindert, dass Vorschriften in alle Ewigkeit ihre Gültigkeit behalten, selbst wenn der Anlass für ihre Einführung entfallen ist.
-Ein Bürokratie-Kosten-TÜV überprüft neu zu erlassende und alle bestehenden Gesetze und Verordnungen auf ihre Bürokratieträchtigkeit. Bürokratische Regelungen sind generell zu beseitigen.

7.die gesellschaftliche Anerkennung der Leistung, die kleine und mittlere Unternehmen für unsere Volkswirtschaft erbringen, in der Gesellschaft stärker zur Geltung zu bringen:

-Die Prägung der Einstellung zur Selbständigkeit beginnt schon in der Schule. Unterrichtsmittel müssen daher offen und objektiv Selbständigkeit als Lebensentwurf darstellen und auf die Bedeutung der Selbständigkeit für Arbeit und Wohlstand in unserem Lande hinweisen.
-Dem fehlenden Kontakt zwischen Wirtschaft und Schulen bzw. Lehrern kann durch regionale Initiativen, wie z.B. Praktika von Lehrern in Betrieben, entgegengewirkt werden.
-Auch an den Hochschulen muss der Weg in die Selbständigkeit aufgezeigt werde. Es ist nicht länger akzeptabel und auch nicht finanzierbar, dass 40 % der Hochschulabgänger ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst anstreben. An allen Hochschule sind – nach Möglichkeit privat finanzierte - Existenzgründungslehrstühle einzurichten.


Die FDP will mit diesen Vorschlägen eine gesellschaftliche Diskussion über die Bedeutung und die Zukunft des Mittelstandes in unserem Land anstoßen. Deutschland braucht eine neue Kultur der Selbständigkeit.


Begründung:
erfolgt mündlich

Download 



 Zurück


[ Impressum ]

Tagesordnung
Reden
Anträge und Beschlüsse
Rechenschaftsbericht
Arbeitskreise
Audiostatments
Parteitagsplan
Fotogalerie